Inhalt
Festlegung des Gewässerraums an den kommunalen Gewässern im Siedlungsgebiet der Gemeinde Stadel, Öffentliche Auflage
Angaben zur Nutzungsplanung/Sondernutzungsplanung
Seit 2011 gelten in der Schweiz neue gesetzliche Vorschriften zum Gewässerschutz. Sie sollen dazu beitragen, dass die Schweizer Gewässer wieder naturnäher werden. Unter anderem müssen die Kantone entlang aller Flüsse, Bäche und Seen einen sogenannten Gewässerraum festlegen. Er verhindert, dass die Gewässer stärker zugebaut werden und schützt ihre Uferbereiche.
Gestützt auf § 15 e der Verordnung über den Hochwasserschutz und die Wasserbaupolizei (HWSchV) vom 14. Oktober 1992 hat die Gemeinde Stadel den Gewässerraum an den kommunalen Gewässern im Siedlungsgebiet erarbeitet. Der Gemeinderat hat die Gewässerraumfestlegung im Siedlungsgebiet zuhanden der öffentlichen Auflage im Sinne von § 15 g HWSchV verabschiedet.
Angaben zur Auflage:
Gestützt auf § 15 i HWSchV macht die Gemeinde Stadel die Planauflage öffentlich bekannt. Die Unterlagen liegen vom 11.08.2023 bis zum 10.10.2023 während 60 Tagen bei der Gemeinde Stadel, Zürcherstrasse 15, 8174 Stadel, zur Einsichtnahme öffentlich auf. Die Gewässerräume sind zudem im kantonalen GIS-Browser (www.maps.zh.ch) publiziert.
Rechtsmittelbelehrung:
Gemäss § 15 g Abs. 4 HWSchV kann während der öffentlichen Auflage jedermann Einwendungen gegen den Entwurf zur Festlegung des Gewässerraums erheben. Einwendungen gegen die Festlegung des Gewässerraums können bis zum 10.10.2023 mit schriftlicher Begründung im Doppel bei der Gemeinde Stadel eingereicht werden.
Publikation: 11.08.2023
Frist: 60 Tage
Ablauf der Frist: 10.10.2023