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Wahlanordnung für die Erneuerungswahl der Gemeindebehörden für die Amtsdauer 2026 – 2030
Wahlanordnung für die Erneuerungswahl der Gemeindebehörden für die Amtsdauer 2026 – 2030
Als wahlleitende Behörde hat der Gemeinderat Stadel den ersten Wahlgang für die Erneuerungswahlen 2026 – 2030 auf Sonntag, 8. März 2026 festgesetzt.
Gemäss Art. 6 der Gemeindeordnung der Gemeinde Stadel, sowie Art. 8 der Gemeindeordnung der Primartschulgemeinde Stadel, sowie Art. 6 der Gemeindeordnung der Sekundarschulgemeinde Stadel und Art. 6 der Kirchgemeindeordnung der evengelisch-reformierten Kirchgemeinde Stadlerberg sind folgende Behörden auf die gesetzliche Amtsdauer von vier Jahren zu wählen:
- 7 Mitglieder des Gemeinderats inkl. deren/dessen Präsidentin/Präsident
- 5 Mitglieder der Rechnungsprüfungskommission inkl. deren/dessen Präsidentin/Präsident
- 5 Mitglieder der Primarschulpflege inkl. deren/dessen Präsidentin/Präsident
- 5 Mitglieder der Sekundarschulpflege inkl. deren/dessen Präsidentin/Präsident
- 5 Mitglieder evengelisch-reformierten Kirchenpflege Stadlerberg inkl. deren/dessen Präsidentin/Präsident
Ein allfälliger zweiter Wahlgang findet am Sonntag, 14. Juni 2026 statt.
Die Wahl der aufgeführten Behördenmitglieder wird gemäss den jeweiligen Gemeindeordnungen sowie nach § 48 ff. des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR, LS 161) und der Verordnung über die politischen Rechte (VPR, LS 161.1) an der Urne mit leerem Wahlzettel und Beiblatt durchgeführt.
Für die Wahl findet ein Vorverfahren statt (§ 48 ff. GPR). Wahlvorschläge müssen bis spätestens 12. November 2025, 12:00 Uhr, beim Gemeinderat Stadel (wahlleitende Behörde), Zürcherstrasse 15, 8174 Stadel, eingereicht werden. Zur Wahrung dieser Frist müssen die Wahlvorschläge bis zu diesem Zeitpunkt bei der wahlleitenden Behörde eingetroffen sein (vgl. § 7a Abs. 2 VPR).
Wählbar in den Gemeinderat, die Rechnungsprüfungskommission und die Primarschulpflege ist jede stimmberechtigte Person, die ihren Wohnsitz in der Gemeinde Stadel hat.
Wählbar in die Sekundarschulpflege ist jede stimmberechtigte Person, die ihren Wohnsitz in den Gemeinde Bachs, Neerach, Stadel und Weiach hat.
Wählbar in die Evangelisch-reformierte Kirchenpflege ist jedes Mitglied der Evangelisch-reformierten Landeskirche des Kantons Zürich, welches über das Schweizer Bürgerrecht oder eine ausländerrechtliche Bewilligung B, C oder Ci verfügt und das 18. Altersjahr vollendet hat (Art. 5 der Kirchgemeindeordnung der Evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Stadlerberg und Art. 20 Abs. 2 der Kirchenordnung der Evangelisch-reformierten Landeskirche des Kantons Zürich).
Die vorgeschlagene Person ist mit Namen, Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse, dem Zusatz «bisher», wenn die vorgeschlagene Person das Amt bereits innehat, sowie der Parteizugehörigkeit (z.B. Partei, pol. Gruppierung, parteilos) zu bezeichnen. Zudem kann zusätzlich oder anstelle des Vornamens der Name angegeben werden, unter dem die Person politisch oder im Alltag bekannt ist (Rufname).
Auf einem Wahlvorschlag dürfen höchstens so viele wählbare Kandidatinnen und Kandidaten genannt sein, als Stellen in der Behörde zu besetzen sind. Jede Kandidatin bzw. jeder Kandidat darf höchstens auf einem der Wahlvorschläge pro Behörde und dort höchstens einmal genannt sein. Jeder Wahlvorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der Gemeinde unter Angabe von Namen, Vornamen, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag pro Behörde unterzeichnen. Der Wahlvorschlag kann mit einer Kurzbezeichnung versehen werden.
Die Wahlvorschläge werden nach Ablauf der oben aufgeführten Frist im amtlichen Publikationsorgan veröffentlicht. Innert einer zweiten Frist von 7 Tagen, vom 14. November 2025 bis 21. November 2025, können die Wahlvorschläge geändert oder zurückgezogen werden, oder es können neue Wahlvorschläge eingereicht werden. Sofern die in der ersten Frist eingereichten Wahlvorschläge in der zweiten Frist ergänzt werden, erfolgt die Publikation der definitiven Wahlvorschläge am 28. November 2025.
Formulare für Wahlvorschläge können nachstehend, respektive auf www.stadel.ch heruntergeladen werden.
Gegen diesen Beschluss kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Dielsdorf, Geissackerstrasse 24, 8157 Dielsdorf, bzw. betreffend die Kirchenpflege bei der Bezirkskirchenpflege Dielsdorf, Eberhard Walther, Neuwisstrasse 7, 8113 Boppelsen, erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. c Verwaltungsrechtspflegegesetz [LS 175.2]). Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
Stadel, 2. Oktober 2025
Gemeinderat Stadel (wahlleitende Behörde)
Zugehörige Objekte
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Wahlvorschlag Gemeinderat (DOCX, 54.57 kB) | Download | 0 | Wahlvorschlag Gemeinderat |
Wahlvorschlag Rechnungsprüfungskommission (DOCX, 54.34 kB) | Download | 1 | Wahlvorschlag Rechnungsprüfungskommission |
Wahlvorschlag Primarschulpflege (DOCX, 54.3 kB) | Download | 2 | Wahlvorschlag Primarschulpflege |
Wahlvorschlag Sekundarschulpflege (DOCX, 54.81 kB) | Download | 3 | Wahlvorschlag Sekundarschulpflege |
Wahlvorschlag ev.-ref. Kirchenpflegedocx (DOCX, 54.77 kB) | Download | 4 | Wahlvorschlag ev.-ref. Kirchenpflegedocx |