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Absolutes Feuerverbot
In Stadel gilt ab Freitag, 17. Juli 2026, ein Verbot für Feuer im Freien. Für kontrolliertes Grillieren mit Gas- oder Elektrogrills in Siedlungsgebieten gilt das Feuerverbot nicht.
Ab Freitag, 17. Juli 2026, ist es unabhängig vom Abstand zum Wald untersagt:
- Feuer im Freien zu entfachen. Das Verbot gilt auch für eingerichtete Feuerstellen, Feuerschalen und Einweggrills sowie in privaten Gärten, auf Terrassen und Balkonen
- mit Holz-, Kohle- oder Holzkohlegrills zu grillieren
- brennende Zigaretten, andere Raucherwaren oder Streichhölzer achtlos wegzuwerfen
- Himmelslaternen, Ballone mit Wunderkerzen, Glücks- oder Wunschlaternen oder ähnliche Flugkörper steigen zu lassen
- Feuerwerkskörper jeglicher Art zu zünden, usw.
Die Gemeinde Stadel bittet die Bevölkerung dringend, sich an das Verbot zu halten. Das Verbot gilt bis auf Widerruf.
Zugehörige Objekte
| Name | Download | ||
|---|---|---|---|
| Feuerverbot, Präsidialverfügung vom 17.07.2026 (PDF, 874 kB) | Download | 0 | Feuerverbot, Präsidialverfügung vom 17.07.2026 |