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Friedensrichteramt

Der Friedensrichter ist zuständig für:

  • Forderungsklagen / Konsumentenstreitigkeiten (Geldstreitigkeiten aus privaten und/oder geschäftlichen Beziehungen aus Kaufvertrag, Auftrag, Werkvertrag etc.)
  • Arbeitsrechtliche Klagen (Lohn, Überzeit, Kündigung, Arbeitszeugnisse etc.)
  • Klagen aus Motorfahrzeug- und Fahrradunfällen
  • Klagen bezüglich Unterhaltszahlungen
  • Erbrechtliche Klagen (Testamentsanfechtung, Erbteilungsklagen etc.)
  • Nachbarschaftsklagen (Lärm, Einsprachen wegen Sträuchern, Bäumen und Bauten etc.)
  • Persönlichkeitsverletzungen

Ausnahmen:

Der Friedensrichter ist seit dem 1.1.2011 nicht mehr zuständig für:

  • Scheidungs- und Trennungsklagen
  • Klagen Bauhandwerkerpfandrecht
  • Streitigkeiten zwischen Mietern und Vermietern.
  • Ehrverletzungsklagen (Strafrecht)

Der Friedensrichter erteilt gerne Auskünfte über alle Fragen, die das Vorgehen bei Klagen zwischen Personen und Firmen betreffen.

Öffnungszeiten

Nach Vereinbarung

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