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Bau- und Umweltsekretariat

Das Bauamt ist verantwortlich für Baubewilligungsverfahren. Zur Klärung der baurechtlichen Rahmenbedingungen bei Bauprojekten wird eine möglichst frühzeitige Kontaktnahme mit uns empfohlen.

Seit dem 1. Januar 2026 werden Baugesuche nur noch elektronisch entgegengenommen.

Die Plattform «eBaugesucheZH»Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. ermöglicht die vollständig elektronische Abwicklung des Baubewilligungsverfahrens von der Eingabe des Baugesuchs über die Prüfung und Bewilligung bis zur Abnahme des Bauvorhabens.

Öffnungszeiten

Montag:
08:00 - 11:00 und 14:00 - 18:00
Dienstag:
08:00 - 11:00 und 14:00 - 16:30
Mittwoch:
08:00 - 11:00, Nachmittag geschlossen
Donnerstag:
08:00 - 11:00 und 14:00 - 16:30
Freitag:
07:00 - 11:00

Personen

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Zugehörige Objekte

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Nummer Name Inkrafttreten
600.1 Gebührenverordnung 1. Januar 2018
600.2 Tarif zur Gebührenverordnung 1. Februar 2018
710.1 Bau- und Zonenordnung 6. Mai 2011
740.2 Tarif- und Gebührenvorschriften zur Wasserverordnung 1. Januar 2008
740.3 Beschluss Gemeinderat Erhöhung Verbrauchs- und Grudgebühr 1. Januar 2025
750.1 Abfallverordnung 1. Juni 2023
750.2 Gebührenreglement zur Abfallverordnung 1. Juni 2023

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