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Weiteres Vorgehen nach Rechtsentscheid zu Rückstände von Chlorothalonil-Metaboliten im Grundwasser

28. Mai 2024

Am 20.03.2024 hat das Bundesverwaltungsgericht das Urteil betreffend die Beschwerde im Zu­sammenhang mit der Bewertung von Chlorothalonil und dessen Metaboliten durch das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) ver­öffentlicht. Das Urteil ist in der Zwischenzeit rechtskräftig. Daher hat das BLV am 22.05.2024 die Weisung 2024/1 «Anordnung von Massnahmen bei Höchstwertüberschreitungen von Chlorothalonil-Metaboliten im Trinkwasser» erlassen. Damit werden die Beurtei­lungskriterien für Rückstände von Chlorothalonil-Metaboliten bestätigt und die Wasserversorgungen sind verpflichtet, Massnahmen zu treffen, welche die Einhaltung dieser Vorgaben zum Ziel haben.

Der Verband der Kantonschemiker der Schweiz nimmt die Weisung des BLV zur Kenntnis. Sie entspricht weitestgehend derjenigen aus dem Jahr 2020. Die Publikation der aktu­alisierten Weisung ändert nichts am früheren Vorgehen der Vollzugsbehörden. Überschreitun­gen des Höchstwertes von 0.1 µg/l werden beanstandet. Von den Wasserversorgungen (WV) wird verlangt, dass sie die Belastung des Trinkwassers mit einfachen Sofortmassnahmen (wenn möglich z. B. Mischen) möglichst tief halten. Die WV müssen im Rahmen ihrer Selbstkontrolle die Situation mittels Analysen überwachen. Kann der Höchstwert mit diesen einfachen Sofortmassnahmen nicht dauerhaft eingehalten werden, muss die betroffene WV gegenüber den Vollzugsbehörden aufzeigen, welche weiteren Massnahmen sie ergreifen wird, um dieses Ziel zu erreichen.

Das Kantonale Labor Zürich hat in den letzten vier Jahren die Belastung des Trinkwassers im Leitungsnetz intensiv überwacht. Es stehen uns umfangreiche Daten zur Verfügung, diese bilden eine Basis für die weiteren Schritte der einzelnen Wasserversorgungen. Das Trinkwasserinspektorat wird in den nächsten Wochen und Monaten gezielt auf die noch von Höchstwertüberschreitungen betroffenen Wasserversorgungen zugehen und die Wirksamkeit der von die­sen eingeleiteten Massnahmen überwachen.

Aufgrund der erwähnten Untersuchungen in den vergangenen Jahren, besteht in Stadel eine Überschreitung des Höchstwertes. Entsprechend wird die Wasserversorgung Stadel nun in Zusammenarbeit mit den zuständigen kantonalen Stellen Lösungsvorschläge erarbeiten und wieder informieren. Derzeit stehen der WV Stadel nur beschränkt „einfache“ Massnahmen zur Verfügung. Aus diesem Grund werden voraussichtlich in den nächsten Jahren grössere Massnahmen nötig werden.

WV

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