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Wahlbüro

Das Wahlbüro besteht aus dem Gemeindepräsidenten als Vorsitzenden und den durch die Urne gewählten Mitglieder sowie dem Gemeindeschreiber als Sekretär.

Der Gemeinderat setzt die Zahl der Wahlbüromitglieder fest. Die Aufgaben des Wahlbüros regelt das kantonale Recht.

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