Inhalt
Einbürgerungsverfahren
Sie wollen als Schweizer Bürgerin oder Bürger das Bürgerrecht von Stadel erhalten? Oder besitzen sie eine ausländische Staatsangehörigkeit und möchten das Schweizer Bürgerrecht erwerben?
Der Ablauf des Einbürgerungsverfahrens hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Für die Einbürgerung ist der Gemeinderat zuständig. Bei ausländischen Staatsangehörigen sind auch die kantonalen Behörden und das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement am Verfahren beteiligt.
Wir informieren Sie gerne über die für sie massgebenden Anforderungen und die Höhe der Einbürgerungsgebühren. Für die Einreichung des bei uns erhältlichen Gesuchformulars benötigen Sie ausserdem folgende Unterlagen:
- Geburtsscheine
- Ehescheine evt. Familienbüchlein oder Familienschein
- Wohnsitzzeugnisse
- Fotokopie Ausländerausweis und Reisepass
- Auszug aus dem Zentralstrafregister
- Auszug aus dem Betreibungsregister über die letzten 3 Jahre
- Bescheinigung des Steueramtes
Die Dauer des Einbürgerungsverfahrens hängt wiederum von Ihrer persönlichen Situation und dem entsprechenden Verfahren ab.
Weitere Angaben und diverse Formulare zum Thema Einbürgerungsverfahren erhalten Sie auf der Homepage des Gemeindeamtes des Kantons Zürich.
Zugehörige Objekte
Name | |||
---|---|---|---|
Checkliste_Einburgerung.pdf (PDF, 44.52 kB) | Download | 0 | Checkliste_Einburgerung.pdf |
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Gemeindekanzlei | 044 859 12 12 | manuel.frei@stadel.ch |