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Hundekontrolle

Seit 1. Januar 2007 müssen alle Hunde bis spätestens drei Monate nach der Geburt, mit einem Mikrochip gekennzeichnet und in der Datenbank AMICUS (www.amicus.ch) registriert sein. Die Kennzeichnung wird von den praktizierenden Tierärztinnen und Tierärzten vorgenommen. Diese melden die mit der Kennzeichnung erhobenen Daten direkt an AMICUS. Achtung: Neu-Hundehalter müssen vorgängig ihren Hund bei der Gemeinde anmelden!

Hundehalterinnen und Hundehalter sind verpflichtet, ihre Hunde bei der Gemeinde innerhalb von 10 Tagen nach dem Zuzug oder Anschaffung des Hundes anzumelden und dieser allfällige Mutationen (Namens- und Adressänderungen, Halterwechsel sowie der Tod des Hundes), ebenfalls innert 10 Tagen, mitzuteilen. Wir bitten Sie, den Hundepass oder das Impfbüchlein vorzuweisen. Für verspätete Anmeldungen kann gemäss Gebührenreglement eine "Strafgebühr" erhoben werden.

Für den Bezug der Hundesteuer ist die Gemeinde zuständig. Die Steuer muss jährlich bis 31. März in der Wohngemeinde der Hundehalterin, des Hundehalters, einbezahlt werden. Ende Februar/Anfang März wird Ihnen von der Gemeindeverwaltung eine Rechnung zugestellt. Wir bitten Sie, diese bis spätestens Ende März zu begleichen. Eine persönliche Vorsprache ist nicht mehr nötig.

Obligatorische Kurse
Die Abgabefrist beträgt 30 Tage ab Kursabschluss. Ausbildungsnachweise (Kopie davon) sind an die Gemeindeverwaltung zu zustellen.

Weitere Infos unter: www.veta.zh.ch

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