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Adressänderung / Umzug innerhalb Gemeinde

Sie möchten einen Zuzug (Anmeldung), eine Adressänderung oder einen Wegzug (Abmeldung) vornehmen? Die Meldefrist beträgt gemäss kantonalem Gesetz über das Meldewesen und die Einwohnerregister (MERG) 14 Tage.

Mit dem Onlinedienst eUmzugZH auf ZHservices haben Einwohnerinnen und Einwohner des Kantons Zürich bei einem Umzug die Möglichkeit ihre Meldepflicht gegenüber den Einwohnerkontrollen in einem Schritt gemeindeübergreifend elektronisch zu erledigen. Die Verarbeitung der Meldung bei den Einwohnerkontrollen sowie die Weiterleitung der Meldung erfolgt zwischen den Gemeinden vollständig elektronisch.

Die Voraussetzungen für Ihre Onlinemeldung finden Sie im untenstehenden Link.

Bei einem Wegzug ins Ausland bitten wir Sie um persönliche Abmeldung am Schalter der Einwohnerkontrolle.

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