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Anordnung Erneuerungswahl Notarin/Notar für die Amtsdauer 2022 - 2026; Frist zur Einreichung eines Wahlvorschlags

1. Oktober 2021

Notariatskreis Niederglatt
(umfassend die Gemeinden Neerach, Niederglatt, Niederhasli, Oberglatt, Rümlang, Stadel und Weiach)

In Anwendung von §§ 48 ff. des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) wird Folgendes angeordnet:

Für die Amtsdauer 2022 - 2026 wird im Notariatskreis Niederglatt (umfassend die Gemeinden Neerach, Niederglatt, Niederhasli, Oberglatt, Rümlang, Stadel und Weiach) die Erneuerungswahl angeordnet.

Es wird eine Frist von 40 Tagen, das heisst bis 10. November 2021 eröffnet, innert welcher Wahlvorschläge beim Gemeinderat Niederglatt, Grafschaftstrasse 55, 8172 Niederglatt, eingereicht werden können.

Wählbar ist, wer im Kanton Zürich politischen Wohnsitz hat und über ein Wahlfähigkeitszeugnis gemäss § 10 des Notariatsgesetzes verfügt. Das entsprechende Wahlfähigkeitszeugnis ist zusammen mit dem Wahlvorschlag einzureichen.

Die Kandidatin oder der Kandidat muss mit Namen, Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse und Heimatort auf dem Wahlvorschlag bezeichnet werden. Zusätzlich können der Rufname, die Zugehörigkeit zu einer politischen Partei und der Hinweis, ob die Kandidatin oder der Kandidat das Amt bereits bisher innehatte, angegeben werden.

Jeder Wahlvorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten des Notariatswahlkreises Niederglatt unterzeichnet sein. Die Unterzeichner müssen eigenhändig mit Namen und Vornamen unterschreiben. Ausserdem sind das Geburtsdatum und der Wohnort mit genauer Adresse anzugeben.

Die provisorischen Wahlvorschläge werden nach Ablauf der ersten Frist veröffentlicht. Innert einer zweiten Frist von 7 Tagen, von der Publikation an gerechnet, können die Vorschläge geändert oder zurückgezogen werden, oder es können auch neue Wahlvorschläge eingereicht werden.

Formulare für die Wahlvorschläge sind bei der Gemeindeverwaltung Niederglatt, Grafschaftstrasse 55, 8172 Niederglatt, erhältlich oder können über die Homepage www.niederglatt-zh.ch heruntergeladen werden.

Der Gemeinderat Niederglatt erklärt die Vorgeschlagene / den Vorgeschlagenen als gewählt, wenn die Voraussetzungen für eine stille Wahl gemäss § 54 GPR erfüllt sind. Sind die Voraussetzungen für eine stille Wahl nicht erfüllt, wird am 27. März 2022 eine Urnenwahl durchgeführt.

Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Stimmrechtsrekurs beim Bezirksrat Dielsdorf, Geissackerstrasse 24, 8157 Dielsdorf, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung erhalten.

Gemeinderat Niederglatt

Wahlleitende Behörde

 

Wahlanordnung

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