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Aufhebung Gräber Friedhof Stadel

1. Oktober 2021

Betroffene Gräber
Grabnummern 285 bis 319 mit Bestattungsjahr 1992 bis 1995

Auf dem Friedhof Stadel werden die genannten Gräber nach Ablauf der Ruhefrist, gestützt auf § 15 der kantonalen Bestattungsverordnung und Art. 28 der Friedhof- und Bestattungsverordnung der Gemeinde Stadel vom 1. Dezember 1997 aufgehoben.

Die Angehörigen der Verstorbenen werden gebeten, Grabsteine und Grabandenken bis zum 31. März 2022 zu entfernen. Wird diese Frist nicht benützt, verfügt der Gemeinderat die Aufhebung der Gräber ohne Entschädigung.

Gemeinderat Stadel

Aufhebung Gräber Friedhof Stadel

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