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Wahlanordnung Erneuerungswahlen der Gemeindebehörden (Amtsdauer 2022–2026)

1. Oktober 2021

Der Gemeinderat Stadel hat den ersten Wahlgang für die Gesamterneuerungswahlen der Gemeindebehörden für die Amtsdauer 2022 bis 2026 auf Sonntag, 27. März 2022 festgesetzt:

  • 7 Mitglieder und das Präsidium des Gemeinderates
  • 5 Mitglieder und das Präsidium der Primarschulpflege
  • 5 Mitglieder und das Präsidium der Rechnungsprüfungskommission
  • 5 Mitglieder und das Präsidium der Oberstufenschulpflege
  • 5 Mitglieder und das Präsidium der Reformierten Kirchenpflege Stadlerberg

In Anwendung der Gemeindeordnungen werden leere Wahlzettel verwendet. Wählbar ist gemäss den Gemeindeordnungen und gemäss § 23 Abs. 2 + 3 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) jede stimmberechtigte Person, die ihren politischen Wohnsitz in der Gemeinde Stadel hat.

Für die Oberstufenschulpflege muss der politische Wohnsitz in einer der Oberstufen-Kreisgemeinden sein.

Für die Reformierte Kirchenpflege muss der politische Wohnsitz im Gebiet der Kirchgemeinde Stadlerberg sein. Weiter erfordert hier die Wählbarkeit die Angehörigkeit der evangelisch-reformierten Landeskirche.

Für jede Behörde wird den Wahlunterlagen ein Beiblatt beigelegt. Darin werden die Kandidatinnen und Kandidaten aufgeführt die öffentlich zur Wahl vorgeschlagen sind. Stimmberechtigte, die auf dem jeweiligen Beiblatt aufgeführt sein möchten, haben sich bis 6. Dezember 2021 beim Gemeinderat Stadel, Zürcherstrasse 15, 8174 Stadel, schriftlich zu melden. Die Eingabe muss mit Namen, Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse und Heimatort versehen sein. Zudem ist anzugeben, für welche Behörde kandidiert wird. Vorgedruckte Formulare können auf der Seite www.stadel.ch runtergeladen werden.

Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innerhalb von 5 Tagen, von der Publikation an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Dielsdorf, 8157 Dielsdorf, erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. c VRG). Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

Stadel, 1. Oktober 2021

Gemeinderat Stadel

(Wahlleitende Behörde)

Wahlanordnung Erneuerungswahlen der Gemeindebehörden

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