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Vergabe der laufenden Nachführung der amtlichen Vermessung

8. Oktober 2021

Mit Beschluss vom 04.10.2021 genehmigte der Gemeinderat Stadel den Vertrag über die laufende Nachführung der amtlichen Vermessung mit Dr. Martin Calörtscher, patentierter Ingenieur-Geometer bei der calörtscher hirner, Ingenieure Geometer Planer AG, Eglisau.

Gegen diesen Entscheid kann innert 10 Tagen, von der Mitteilung an gerechnet, beim Bezirksrat Dielsdorf, 8157 Dielsdorf, Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen. Materielle und formelle Urteile des Bezirksrats sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen. Der Nachführungsvertrag sowie der erwähnte Gemeinderatsbeschluss können während der vorstehend erwähnten Frist bei der Gemeindeverwaltung Stadel eingesehen werden.

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