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Stadel, Kaiserstuhlstrasse, Fahrbahninstandsetzung mit lärmarmen Belag, Öffentliche Planauflage

31. Mai 2024

Betrifft: 8174 Stadel   

Das genannte Projekt wird gemäss § 16 und 17 StrG öffentlich aufgelegt.

Angaben zur Auflage

Die Unterlagen sind zu Informationszwecken und ohne Anspruch auf Richtigkeit oder Vollständigkeit auf der Homepage des Kantons unter www.zh.ch/strassenprojekte digital einsehbar. Massgebend sind einzig die konkret aufliegenden Unterlagen.

Rechtliche Hinweise

Gegen das Projekt kann innerhalb der Auflagefrist schriftlich per Briefpost bei der Kontaktstelle Einsprache erhoben werden. Mit der Einsprache können alle Mängel des Projektes geltend gemacht werden. Zur Einsprache ist berechtigt, wer durch das Projekt berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse an dessen Änderung oder Aufhebung hat. Die Einsprache muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Allfällige Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit als möglich beizulegen (§ 17 StrG; §§ 21 ff. VRG, LS 175.2). Einsprachen gegen die Enteignung sowie Begehren um Durchführung von Anpassungsarbeiten sind von den direkt Betroffenen ebenfalls innerhalb der Auflagefrist bei der Kontaktstelle einzureichen (§ 17 StrG; §§ 21 ff. VRG).

Ergänzende rechtliche Hinweise

Einwendungen und Anregungen zum Projekt sind innerhalb dieser Frist, in schriftlicher Form an den Kanton Zürich, Baudirektion, Tiefbauamt, Strasseninspektorat, Rohrstrasse 45, 8152 Glattbrugg einzureichen.

Frist: 30 Tage
Ablauf der Frist: 29.06.2024

Kontaktstelle

Kanton Zürich, Baudirektion, Tiefbauamt, Strasseninspektorat, Rohrstrasse 45, 8152 Glattbrugg

 
Kaiserstuhlstrasse

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Name
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