Inhalt
Publikation Beschlüsse der Gemeindeversammlung vom 12.06.2024
Politische Gemeinde Stadel
1. Genehmigung der Jahresrechnung 2023
Primarschulgemeinde Stadel
1. Genehmigung der Jahresrechnung 2023
Gegen die gefassten Beschlüsse kann, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Dielsdorf, Geissackerstrasse 24, 8157 Dielsdorf, wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte innert 5 Tagen schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen (§ 19, § 21a und § 22 VRG) und im Übrigen wegen Rechtsverletzungen, unrichtiger oder ungenügender Feststellung des Sachverhaltes sowie Unangemessenheit der angefochtenen Anordnung innert 30 Tagen schriftlich Rekurs erhoben werden (§ 19, § 20 und § 22 VRG).
Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen. Die Kosten des Rekursverfahrens hat die unterliegende Partei zu tragen.
Der Rekurs in Stimmrechtssachen setzt voraus, dass die Verletzung von Verfahrensvorschriften in der Gemeindeversammlung von einer stimmberechtigten Person gerügt wurde (§ 21 VRG).
Stadel, 18. Juni 2024
Gemeinderat Stadel
Primarschulpflege Stadel
Zugehöriges
- Veranstaltung zum Thema
- Gemeindeversammlung 12.06.2024
Zugehörige Objekte
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