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Ersatzwahl Mitglied evangelisch-reformierte Kirchenpflege Stadlerberg

6. September 2024

Aufgrund des Rücktritts von Margrith Wenk als Mitglied der evangelisch-reformierten Kirchenpflege Stadlerberg ist ein neues Mitglied für den Rest der Amtsdauer 2022–2026 zu wählen. In Anwendung von Art. 6 der Kirchgemeindeordnung Stadlerberg sowie § 48 ff. des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) sind bis spätestens 16. Oktober 2024, (Ablauf der Frist von 40 Tagen) Wahlvorschläge beim Gemeinderat Stadel, Zürcherstrasse 15, 8174 Stadel, einzureichen.

Wählbar ist jede Person, die in der evangelisch-reformierten Kirchgemeinde stimmberechtigt ist und den politischen Wohnsitz in der Gemeinden Stadel und Bachs hat. Die Kandidatin oder der Kandidat muss mit Namen und Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse, Heimatort und ggf. Zugehörigkeit zu einer politischen Partei auf dem Wahlvorschlag bezeichnet werden. Zusätzlich kann der Rufname angegeben werden.

Jeder Vorschlag muss von mindestens 15 stimmberechtigten, evangelisch-reformierten Personen der Kirchgemeinde Stadlerberg unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Der Wahlvorschlag kann mit einer Kurzbezeichnung versehen werden.

Die provisorischen Wahlvorschläge werden nach Ablauf der ersten Frist veröffentlicht. Innert einer zweiten Frist von 7 Tagen, von der Publikation an gerechnet, können die Vorschläge geändert oder zurückgezogen werden, oder es können neue Wahlvorschläge beim Gemeinderat Stadel, Zürcherstrasse 15, 8174 Stadel, eingereicht werden.

Formulare für die Wahlvorschläge sind auf www.stadel.ch (s. unten) sowie bei der Gemeindeverwaltung Stadel, Zürcherstrasse 15, 8174 Stadel, erhältlich.

Sofern die Voraussetzungen für eine stille Wahl gemäss § 54 GPR erfüllt sind, erklärt der Gemeinderat die vorgeschlagene Person als gewählt. Sind die Voraussetzungen für eine stille Wahl nicht erfüllt, wird am 9. Februar 2025, eine Urnenwahl mit einem leeren Wahlzettel durchgeführt.

Ein allfälliger zweiter Wahlgang für die Ersatzwahl eines Mitglieds der evangelisch-reformierten Kirchenpflege Stadlerberg für den Rest der Amtsdauer 2022–2026 wird am 18. Mai 2025 durchgeführt. Gemäss § 84 a GPR gelten Wahlvorschläge für den ersten Wahlgang auch für den zweiten Wahlgang. Es müssen somit keine neuen Wahlvorschläge eingereicht werden. In Anwendung von § 84 a Abs. 2 können jedoch bei der Gemeindeverwaltung Stadel, Zürcherstrasse 15, 8174 Stadel, bis zehn Tage nach dem ersten Wahlgang bestehende gültige Wahlvorschläge zurückgezogen oder neue Wahlvorschläge eingereicht werden.

Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen bei der Bezirkskirchenpflege Dielsdorf, Dorfwisenstrasse 35, 8165 Schöfflisdorf, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung erhalten. Für den Fristenlauf ist die Online-Publikation auf www.stadel.ch massgebend.

6. September 2024

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Wahlvorschlag Ersatzwahl Mitglied ref. Kirchenpflege 2022-2026 (PDF, 31.82 kB) Download 0 Wahlvorschlag Ersatzwahl Mitglied ref. Kirchenpflege 2022-2026

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