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Wasserversorgung: Erhöhung Verbrauchs- und Grundgebühr per 01. Januar 2025

13. Dezember 2024
Wasserversorgung: Erhöhung Verbrauchs- und Grundgebühr per 1. Januar 2025

Die Politische Gemeinde Stadel ist verpflichtet, ihre Gebühren kostendeckend und nach dem Verursacherprinzip zu erheben. Dies gilt selbstverständlich auch für die Wasserversorgung auf dem Gebiet der Gemeinde Stadel.

Die Kosten der Wasserversorgung dürfen nicht über Steuereinnahmen finanziert werden, sondern entsprechend dem Verursacherprinzip ausschliesslich über die Gebühren der Wasserversorgung. Um Schwankungen bei den Ausgaben und Einnahmen ausgleichen zu können, hat die Gemeinde eine sogenannte Spezialfinanzierung eingerichtet. In diese werden jeweils bei der Abrechnung allfällige Überschüsse eingelegt und Unterdeckungen ausgeglichen, wenn die Ausgaben die Einnahmen übersteigen. Die Spezialfinanzierung ist mittlerweile auf einem Niveau, auf welchem die Gebühren angepasst werden müssen.

Im Frühjahr 2024 wurde die swissplan.ch AG damit beauftragt, die Bereiche Wasser und Abwasser auf ihre Kostendeckung zu prüfen. Die Berichte der swissplan.ch AG über die Eigenwirtschaftsbetriebe zeigen, dass die bestehenden Anlagen teilweise in die Jahre gekommen sind und fortlaufend erneuert werden müssen. Es sind hohe Investitionen in Planung, welche grösstenteils nicht aus den eigenen Mitteln der Eigenwirtschaftsbetriebe finanziert werden können. Durch diese geplanten Investitionen würde die Verschuldung der Betriebe rasch ansteigen.

Die Anlagen beider Betriebe sind veraltet und erneuerungsbedürftig. Es besteht erheblicher Nachholbedarf bei der Wasserversorgung, besonders bei Reservoirs, Pumpwerken und Teilen des Verteilnetzes, die das Ende ihrer Lebensdauer erreicht haben.

Der Anlagespiegel weist einen Buchwert von CHF 2'551'2045 (31.12.2023) aus. Das Eigenkapital des Wasserwerks beträgt per Ende 2023 CHF 957'520. Mit anderen Worten schuldet die Wasserversorgung dem Steuerhaushalt knapp 1,6 Millionen Franken. Die flüssigen Mittel der Gemeindekasse leiden unter den hohen Investitionen und die Gemeinde ist langfristig auf Fremdkapital angewiesen. Bis 2029 werden hohe Investitionen erwartet, die die Selbstfinanzierungsmöglichkeiten der Gemeinde deutlich übersteigen. Es sind zwingend höhere Einnahmen in der Wasserversorgung zu generieren, damit die Verschuldung des Betriebs und somit auch der Gemeinde nicht weiter stark ansteigen.

Aus den obgenannten Gründen sind die Gebühren zu erhöhen. Die bisherigen Tarife gestalten sich wie folgt:

· Verbrauchsgebühr:   CHF 1.90 inkl. MWST pro m3

· Grundgebühr:          CHF 90.00 pro Wasserzähler inkl. MWST

Eine Tarifgestaltung mit Preisen, welche die Mehrwertsteuer inkludieren ist wenig sinnvoll, da eine Satzänderung keinen Einfluss auf den Finanzbedarf des Haushalts hat. Eine Satzänderung sollte nicht durch den Gebührenhaushalt getragen werden mit der Gebührenerhöhung werden die Preise exklusive Mehrwertsteuer beschlossen.

Gemäss Art. 66 des Reglements über die Wasserversorgung der Gemeinde Stadel sind die Grundgebühren neu nicht mehr pro Wasserzähler, sondern pro Haushalt bzw. Gewerbe zu erheben.

Folgende Preisanpassung ist vorgesehen:

· Verbrauchsgebühr:   CHF 1.70 exkl. MWST pro m3

· Grundgebühr:          CHF 160.00 pro Haushaltung oder Gewerbe exkl. MWST

Durch die Preisanpassung wird mit Mehreinnahmen von rund CHF 110'000 pro Jahr gerechnet.

Mit Eingabe der Gemeinde Stadel vom 22. August 2024 wurden dem Preisüberwacher alle erforderlichen Unterlagen eingereicht.

Erwägungen

Ist die Exekutive einer Gemeinde zuständig für die Festsetzung oder Genehmigung einer Preiserhöhung, die von den Beteiligten an einer Wettbewerbsabrede oder einem marktmächtigen Unternehmen beantrag wird, so hört sie zuvor den Preisüberwacher an. Er kann beantragen, auf die Preiserhöhung ganz oder zielweise zu verzichten oder einen missbräuchlich beibehaltenen Preis zu senden (Art. 14 Abs. 1 PüG). Die Behörde fügt die Stellungnahme in ihrem Entscheid an. Folgt sie ihr nicht, so begründet sie dies (Art. 14 Abs. 2 PüG).

Mit Rückmeldung vom 9. November 2024 teilt der Preisüberwacher der Gemeinde Stadel mit, dass die Gebühreneinnahmen nicht beanstandet werden, spricht aber eine Empfehlung betreffend das Gebührenmodell aus. Die vollständige Empfehlung wird publiziert. Nachfolgend wird die Empfehlung des Preisüberwachers zusammengefasst:

Ein grosser Teil der Kosten der Wasserversorgung fällt unabhängig vom Verbrauch an. Daher sollte bei einem finanziell nachhaltigen Gebührenmodell mindestens 50 % der Einnahmen über verbrauchsunabhängige Gebühren (Grundgebühren) generiert werden. Je nach Anteil der Gebühreneinnahmen, welcher über die Grundgebühren generiert wird, sind die Anforderungen an die Bemessungskriterien für diese Gebührenkomponente unterschiedlich.

Mit einer einheitlichen Taxe pro Anschluss sollte nicht mehr als die Hälfte der Gebühreneinnahmen generiert werden. Eine einheitliche Taxe pro Wohnung sollte auch bei Einpersonenhaushalten nicht höher ausfallen als die Belastung durch die Verbrauchsgebühr (Grundgebühr sollte die Verbrauchsgebühr für 50 m3 nicht übersteigen).

Die Gemeinde sieht vor, eine einheitliche Grundgebühr pro Wohneinheit einzuführen. Aufgrund der fixen Gebühr pro Wohneinheit unabhängig von der Wohnungsgrösse, ist die Belastung für Wohnungen – speziell für kleine Wohnungen (weniger als drei Zimmer oder 60 m2) – in Mehrfamilienhäusern im Verhältnis zu hoch. Die Gleichbehandlung von Einfamilienhäusern, grossen und kleinen Wohnungen widerspricht sowohl dem Verursacher- wie auch dem Äquivalenzprinzip. Die einheitliche Grundgebühr pro Wohnung sollte nicht höher sein, als der Verbrauchspreis für einen Einpersonenhaushalt bzw. von 50 m3 Wasserkonsum – im Falle der Gemeinde entspricht dies einer Grundgebühr von maximal CHF 85.-. Folglich empfiehlt der Preisüberwacher der Gemeinde, eine Grundgebühr mit einer einheitlichen Gebühr pro Anschluss und einer einheitlichen Gebühr pro Wohneinheit (maximal CHF 85.-) oder ein

Abschliessend empfiehlt der Preisüberwacher ein Gebührenmodell mit einer Gebühr pro Anschluss und einer Gebühr pro Wohneinheit (maximal CHF 85.-) oder ein Gebührenmodell gemäss den empfohlenen Modellen für die Grundgebühren bei der Wasserversorgung.

Die Gemeinde Stadel nimmt die Empfehlung des Preisüberwachers zur Kenntnis. Aus nachfolgenden Gründen wird an der Erhöhung festgehalten:

Gemäss Jahresrechnung 2023 wurden Mengengebühren von CHF 311'876 und Grundgebühren von CHF 49'153 vereinnahmt. Die Grundgebühr macht aktuell lediglich 13.6 % der Einnahmen aus. Trotz der Einwendung des Preisüberwachers sieht der Gemeinderat davon ab, die Grundgebühr zu belassen. Mit der geplanten Anpassung liegt das Verhältnis zwischen Mengen- und Grundgebühr bei 60 zu 40, was zumindest näher an der Empfehlung des Preisüberwachers von 50 / 50 liegt.

Nichtsdestotrotz steht die Einhaltung des Verursacher- und Äquivalenzprinzips für den Gemeinderat an hoher Stelle. Mittelfristig ist eine Aktualisierung der entsprechenden Reglemente angezeigt, dies nicht zuletzt im Zusammenhang mit dem neuen Wassergesetz. In dieser Anpassung wird ein äquivalentes und verursachergerechtes Reglement angestrebt.

Aufgrund der zunehmenden Verschuldung des Wasserhaushaltes kann nicht weiter mit einer Gebührenerhöhung zugewartet werden. Je länger mit einer Erhöhung zugewartet wird, desto stärker müssen die Gebühren später erhöht werden. Gemäss Planung der swissplan.ch AG muss - trotz der aktuellen Erhöhung – mit weiteren Erhöhungen gerechnet werden.

Der Gemeinderat beschliesst:

  1. Die Wassergebühren werden mit Gültigkeit ab 01.01.2025 folgendermassen festgesetzt:
  • Verbrauchsgebühr:        CHF 1.70 exkl. MWST pro m3
  • Grundgebühr:     CHF 160.00 pro Haushaltung oder Gewerbe exkl. MWST
  1. Die Anschlussgebühren bleiben unverändert.
  1. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Bezirksrat Dielsdorf, Geissackerstrasse 24, 8157 Dielsdorf, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Einem allfälligen Rekurs wird die aufschiebende Wirkung entzogen.
Amtliche Publikation

Zugehörige Objekte

Name
Wasser Bericht Swissplan (PDF, 478.45 kB) Download 0 Wasser Bericht Swissplan
Wasser Preisüberwacher Empfehlung (PDF, 234.6 kB) Download 1 Wasser Preisüberwacher Empfehlung

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