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Abfallgrundgebühr: Anpassung auf Nettoverrechnung

13. Dezember 2024
Abfallgrundgebühr: Anpassung auf Nettoverrechnung

Mit Gemeinderatsbeschluss vom 19. November 2019 hat der Gemeinderat Stadel die Gebühren im Bereich Abfallwirtschaft und Entsorgung erhöht.

Die damalige Gebührenerhöhung wurde gestützt auf Art. 14 des Preisüberwachungsgesetzes (PüG) dem Prisüberwacher mit sämtlichen Unterlagen zur Stellungnahme (Anhörungspflicht) unterbreitet. Die Empfehlungen des Preisüberwachers bezüglich Gebührenhöhe wurden übernommen.

Die Kehricht-Grundgebühr wurde per 1. Januar 2020 auf CHF 70.00 (inkl. MwSt.) innerhalb des Siedlungsgebiets und ausserhalb des Siedlungsgebiets auf CHF 60.00 (inkl. MwSt.) festgesetzt.

Eine Tarifgestaltung mit Preisen, welche die Mehrwertsteuer inkludieren ist wenig sinnvoll, da eine Satzänderung keinen Einfluss auf den Finanzbedarf des Haushalts hat. Eine Satzänderung sollte nicht durch den Gebührenhaushalt getragen werden. Aus diesem Grund werden die Gebühren ab 1. Januar 2025 exklusive Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt.

Der damalige Mehrwertsteuersatz lag bei 7.7 %. Die Preise werden nachfolgend aufgeschlüsselt:

Aufschlüsselung

Massgebend für die Berechnung der Gebühr ist neu der Nettopreis. Beim aktuellen Mehrwertsteuersatz von 8.1 % liegt der Bruttopreis bei CHF 70.25 bzw. CHF 60.20. Die Praxisänderung führt faktisch nicht zu einer Gebührenerhöhung. Die Beurteilung durch den Preisüberwacher erfolgt immer ohne Rücksicht auf die Mehrwertsteuer, da diese für den Finanzbedarf nicht relevant ist. Eine nochmalige Überprüfung des Preisüberwachers ist somit hinfällig.

Der Gemeinderat beschliesst:

  1. Die Gebühren im Bereich der Abfallwirtschaft werden neu zum Nettopreis gemäss obigen Erwägungen verrechnet.
  1. Die Anschlussgebühren bleiben unverändert.
  1. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Bezirksrat Dielsdorf, Geissackerstrasse 24, 8157 Dielsdorf, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Einem allfälligen Rekurs wird die aufschiebende Wirkung entzogen.

 

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