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Genehmigung Aufhebung Grundwasserschutzzonen Quellfassung Schulhausbrunnen Raat (prov. Fass-ID m 9013), Stadel
Das Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft hat mit Verfügung Nr. GWV 2026-0070 vom 5. März 2026 die vom Gemeinderat Stadel am 2. März 2026 beschlossene Aufhebung der Grundwasserschutzzonen um die Quellfassung Schulhausbrunnen Raat genehmigt.
Ort der Planauflage
Die Akten können vom Freitag, 8. Mai 2026 bis Sonntag, 7. Juni 2026 während 30 Tagen auf der Gemeindeverwaltung Stadel, Zürcherstrasse 15, 8174 Stadel, während der ordentlichen Öffnungszeiten eingesehen werden.
Rechtliche Hinweise
Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Baurekursgericht, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs eingereicht werden. Die in dreifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Materielle und formelle Entscheide der Rekursinstanz sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.
Frist: 30 Tage
Ablauf der Frist: 7. Juni 2026