Inhalt
Beschlüsse der Gemeindeversammlungen vom 16.06.2025
Politische Gemeinde Stadel
1. Genehmigung der Jahresrechnung 2024
2. Genehmigung der Kreditabrechnung über den Umbau der Gemeindeverwaltung
3. Genehmigung der Kreditabrechnung über den Ersatzneubau des Stadlerturms
Primarschulgemeinde Stadel
1. Genehmigung der Jahresrechnung 2024
Gegen die gefassten Beschlüsse kann, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Dielsdorf, Geissackerstrasse 24, 8157 Dielsdorf, wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte innert 5 Tagen schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen (§ 19, § 21a und § 22 VRG) und im Übrigen wegen Rechtsverletzungen, unrichtiger oder ungenügender Feststellung des Sachverhaltes sowie Unangemessenheit der angefochtenen Anordnung innert 30 Tagen schriftlich Rekurs erhoben werden (§ 19, § 20 und § 22 VRG).
Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen. Die Kosten des Rekursverfahrens hat die unterliegende Partei zu tragen.
Der Rekurs in Stimmrechtssachen setzt voraus, dass die Verletzung von Verfahrensvorschriften in der Gemeindeversammlung von einer stimmberechtigten Person gerügt wurde (§ 21 VRG).
Stadel, 23. Juni 2025
Gemeinderat Stadel
Primarschulpflege Stadel
Zugehöriges
- Veranstaltung zum Thema
- Gemeindeversammlung
Zugehörige Objekte
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Protokoll der Politischen Gemeinde vom 16.06.2025 (PDF, 4.08 MB) | Download | 0 | Protokoll der Politischen Gemeinde vom 16.06.2025 |
Protokoll der Primarschulgemeinde vom 16.06.2025 (PDF, 1.12 MB) | Download | 1 | Protokoll der Primarschulgemeinde vom 16.06.2025 |