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Ersatz Wasserleitung Dorfstrasse, Abschnitt Dorfstrasse 42a bis Feldstrasse - Genehmigung Kredit als gebundene Ausgabe
Kreditbewilligung als gebundene Ausgabe
Mit Beschluss vom 17.08.2026 hat der Gemeinderat Stadel folgenden Kredit als gebundene Ausgaben in Anwendung von § 103 des Gemeindegesetzes bewilligt:
CHF 300'000.00 für den Ersatz Wasserleitung Dorfstrasse, Abschnitt Dorfstrasse 42a bis Feldstrasse
Der Beschluss kann bei der Gemeindeverwaltung Stadel oder auf www.stadel.ch (amtliche Publikationen) eingesehen werden.
Gegen den Beschluss über die Bewilligung von gebundenen Ausgaben kann, ab dem ersten Tag nach der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Dielsdorf, wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte innert 5 Tagen schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss und die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und wenn möglich beizulegen.
Gemeinderat Stadel
Zugehörige Objekte
| Name | Download | ||
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| GRB 2026-114, WL Dorfstrasse bis Feldstrasse, Genehmigung Kredit-Projekt-Arbeitsvergabe (PDF, 526 kB) | Download | 0 | GRB 2026-114, WL Dorfstrasse bis Feldstrasse, Genehmigung Kredit-Projekt-Arbeitsvergabe |